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Arbeitsrecht: Arbeitsvertragsmuster und Webinar zu den neuen Vorgaben für Arbeitsverträge

Für die Umsetzung der neuen Vorgaben können Sie von Ihrem Landesinnungsverband ein Arbeitsvertragsmuster erhalten. Zu diesem Thema bietet die BKV Nord am 10. August auch ein kostenpflichtiges Webinar an.

Am 1. August 2022 sind neue Vorgaben für Arbeitsverträge in Kraft getreten. Achtung: Die Nichtbeachtung der neuen Vorgaben kann künftig als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden. Mit ZV-Sondernewsletter vom 28. Juni hatten wir bereits berichtet und ein ZV-Merkblatt hierfür zur Verfügung gestellt.  

Zur Umsetzung der neuen Vorgaben stellen die Landesinnungsverbände Arbeitsvertragsmuster, ggf. eine Vorlage für ein gesondertes Dokument mit den gesetzlichen Pflichtangaben, zur Verfügung, die Betriebe bei ihrem Verband anfragen können. Wichtig: Die Rechtsprechung zur Arbeitsvertragsgestaltung ist im Fluss, so dass mit weiteren Änderungen gerechnet werden muss. Eine Haftung für den Inhalt der Vertragsmuster kann daher nicht übernommen werden.  

Webinar für alle Innungsbäcker 

Die BKV Nord bietet für interessierte Betriebe am Mittwoch, den 10. August von 11 bis 12:30 Uhr ein Webinar an, in dem praktische Hilfestellungen zur Umsetzung der neuen Vorgaben für Arbeitsverträge gegeben werden. In der Praxis gibt es aus der Erfahrung viele Detailfragen der Betriebe zu dem Thema, die bei der Gelegenheit geklärt werden können. Das Webinar ist kostenpflichtig (Kosten: 50,-- Euro zzgl. MwSt./Betrieb). Nähere Informationen zum Webinar und zur Anmeldung entnehmen Sie bitte den untenstehenden Unterlagen.

Stand: 4.August 2022